Feuerwehrehrenzeichen des Landes Vorarlberg.
LGBL_VO_19520605_18Feuerwehrehrenzeichen des Landes Vorarlberg.Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
05.06.1952
Fundstelle
LGBl. Nr. 18/1952 6. Stück
Bundesland
Vorarlberg
Kurztitel
Text
Der Vorarlberger Landtag hat beschlossen:
§ 1
Als Ehrenzeichen für verdienstvolle Tätigkeit in der Feuerwehr wird die Feuerwehrmedaille des Landes Vorarlberg geschaffen.
§ 2
(1) Die Feuerwehrmedaille des Landes Vorarlberg trägt das Landeswappen und einen Hinweis auf den Grund ihrer Verleihung.
(2) Sie wird von der Landesregierung in Bronzeausführung für 25jährige und in versilberter Ausführung für 40jährige verdienstvolle Tätigkeit in der Feuerwehr verliehen.
(3) die näheren Bestimmungen über die Ausstattung und über die Voraussetzung der Verleihung und Entziehung der Feuerwehrmedaille des Landes Vorarlberg werden durch Verordnung der Landesregierung getroffen.
§ 3
Wer die Feuerwehrmedaille des Landes Vorarlberg ohne Befugnis trägt oder Unbefugten überläßt, begeht eine Verwaltungsübertretung und wird mit Geldstrafe bis zu S 3.000.- oder Arrest bis zu einem Monat bestraft.
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