Stahlbetonrippendecke „Wolf“, Zulassung.
LGBL_VO_19520326_10Stahlbetonrippendecke „Wolf“, Zulassung.Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
26.03.1952
Fundstelle
LGBl. Nr. 10/1952 4. Stück
Bundesland
Vorarlberg
Kurztitel
Text
Die nachstehend beschriebene “Wolf”-Decke wird im Sinne des § 46 der Vorarlberger Landesbauordnung bei Einhaltung folgender Bedingungen bis 31. 12. 1954 zugelassen. Für den Fall, daß sich bei dieser Decke schon früher Mängel zeigen, bleibt die Vorschreibung weiter Bedingungen oder der jederzeitige Widerruf dieser Zulassung vorbehalten.
Beschreibung
Die “Wolf”-Decke ist eine Stahlbetonrippendecke. Die Balken dieser Decke werden unter Aufsicht des Baumeisters Ing. Wolfgang Czerweny, Feldkirch, Steingasse 6, in der Zementwarenfertigteilerzeugung des Maurermeisters Köchle und des Maurermeisters Magloth, beide Feldkirch-Levis, Reichsstraße, werkmäßig erzeugt. Die symmetrischen Balken haben etwa im mittleren Drittel schräge Ausnehmungen, die für die Auflagerung der oberen und unteren Schalriegel dienen. Vorerst wird der Schalriegel mit der breiteren Seite nach unten in die obere schräge Ausnehmung gelegt. Auf diese Riegel wird die Schalung für die Decke aufgebacht und es kann die Platte werden die Schaltungsriegel mit der breiteren Seite ach oben in die untere Ausnehmung gelegt und können als Schalung für die ebene Untersicht der Decke dienen. Zur besseren Verbindung der Platte mit den Balken haben dieselben oder eine Verzahnung. Die Bügel, die über den Fertigbalken hinausstehen, werden abgebogen und bilden gleichzeitig die Armierung der Platte. Die rechte Bügelhälfte wird in das linke Feld abgebogen und reicht bis zum nächsten Balken. Die linke Bügelhälfte wird in das rechte Feld abgebogen und reicht bis zur Plattenmitte. Im weiteren werden die vorschriftsmäßigen Verteilungseisen verlegt. Zwischen Platten und ebener Untersicht ist ein Hohlraum. Die Stärke der Balken wie der Decke ist je nach den statischen Erfordernissen zu berechnen.
Bedingungen
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