Ton-Hohlziegel „Sechsfach-Block“, Zulassung.
LGBL_VO_19520222_3Ton-Hohlziegel „Sechsfach-Block“, Zulassung.Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
22.02.1952
Fundstelle
LGBl. Nr. 3/1952 1. Stück
Bundesland
Vorarlberg
Kurztitel
Text
Der nachstehend beschriebene, von der Wienerberger Ziegelfabriks- und Baugesellschaft, Wien X., Triester Straße hergestellte gebrannte Ton-Hohlziegel “Sechsfach-Block” wird im Sinne des § 46 der Vorarlberger Landesbauordnung bei Einhaltung folgender Bedingungen bis 31. Dezember 1953 zugelassen. Für den Fall, daß sich bei diesem Mauerstein schon früher Mängel zeigen, bleibt die Vorschreibung weiter Bedingungen oder der jederzeitige Widerruf dieser Zulassung vorbehalten.
Beschreibung:
Der “Sechsfach-Block” hat die Abmessungen 25X25X21.9 cm. Das Material ist Ton, der entsprechend verarbeitet und durch das Mundstück einer Schneckenpresse in die Form des “Sechsfach-Block” gepreßt wird. Nach Trocknung wird der Stein bei rund 1000° Celsius gebrannt. Die Druckfestigkeit beträgt im trockenen Zustand im Mittel etwa 174kg/cm2 und im ausgefrorenen Zustand 161 kg/cm2, das mittlere Gewicht rund 14 kg.
In Richtung des Druckes sind 48 rechteckige Durchberechnungen angeordnet. Diese Durchbrechungen sind in 7 Reihen verteilt, wovon 6 Reihen je 7 Durchbrechungen und die Mittelreihe 6 Durchberechnungen hat. Die Durchbrechungen sind von Reihe zu Reihe gegeneinander versetzt angeordnet. Bei den Stoßfugen hat der Stein 4 Nuten. Zur besseren Haftung des Mörtels haben die Seiten des Steines, die die Innen- und Außenseiten der Mauer bilden, je 9 Rillen.
Der “Sechsfach-Block” wird bei versetzten Fugen mit Mörtel vermauert.
Bedingungen:
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