Ruhe- und Versorgungsgenüsse der Gemeindeärzte, Teuerungszuschläge.
LGBL_VO_19510817_14Ruhe- und Versorgungsgenüsse der Gemeindeärzte, Teuerungszuschläge.Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
17.08.1951
Fundstelle
LGBl. Nr. 14/1951 7. Stück
Bundesland
Vorarlberg
Kurztitel
Text
Auf Grund des § 43a des Gemeindesanitätsgesetzes in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 19/1931 und der Novelle LGBl. Nr. 2/1948 wird der in der Verordnung LGBl. Nr. 40/1950 mit 275 v. H. festgesetzte Teuerungszuschlag zu den Ruhegehältern, Versorgungsgenüssen, Erziehungsbeiträgen und Abfertigungen der Gemeindeärzte und ihrer Hinterbliebenen mit Wirksamkeit von 16. Juli 1951 an auf 395 v. H. erhöht.
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.