Änderung der Grenzen der Gemeinden Klaus, Koblach, Röthis, Sulz und Weiler.
LGBL_VO_19510526_10Änderung der Grenzen der Gemeinden Klaus, Koblach, Röthis, Sulz und Weiler.Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
26.05.1951
Fundstelle
LGBl. Nr. 10/1951 5. Stück
Bundesland
Vorarlberg
Kurztitel
Text
Die Vorarlberger Landesregierung hat den Beschlüssen der Gemeindevertretungen von Klaus, Koblach, Röthis, Sulz und Weiler über die nachstehend beschriebene und im Lageplan der Agrarbezirksbehörde Zl. 77/50, 156/50 (T) 1959/R vom 6. 12. 1950 farbig dargestellte Änderung der Gemeindegrenzen im „Nägele-Ried“ im Sinne des § 8 der Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 25/1935, zugestimmt.
(1) In die Gemeinde Klaus werden einbezogen:
(2) In die Gemeinde Koblach werde einbezogen:
(3) In die Gemeinde Röthis werden einbezogen:
(4) In die Gemeinde Sulz werden einbezogen:
Aus der Gemeinde Röthis: Gp. 1537/2 und Gp. 1610/3.
(5) In die Gemeinde Weiler werden einbezogen:
Aus der Gemeinde Klaus: Gp. 1336, Trennstücke aus Gp.1342, Gp. 1356/3, gp. 1357, Trennstücke aus Gp. 1358/1, Trennstücke aus Gp. 1358/2, Trennstücke aus Gp. 1391, Trennstücke aus Gp. 1392, Trennstücke aus Gp. 1393, Trennstücke aus Gp. 1394, Trennstücke aus Gp. 1395, Trennstücke aus Gp. 1735/2 und Gp. 1794.
Die Änderung der Grenzen tritt mit 1. Jänner 1953 in Kraft.
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