Knaben- und Mädchenhauptschule Götzis, Errichtung.
LGBL_VO_19501216_42Knaben- und Mädchenhauptschule Götzis, Errichtung.Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
16.12.1950
Fundstelle
LGBl. Nr. 42/1950 13. Stück
Bundesland
Vorarlberg
Kurztitel
Text
Der Vorarlberger Landtag hat beschlossen:
§ 1.
In Götzis wird eine öffentliche Knaben- und Mädchenhauptschule mit getrennten Klassenzügen errichtet. Der Schulsprengel umfaßt die Marktgemeinde Götzis.
§ 2.
Die Kosten für die Unterbringung und für den Sachaufwand dieser Schule trägt die Marktgemeinde Götzis.
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.