Baupolizei, Aufhebung deutscher Rechtsvorschriften und Wiederherstellung des Vorarlberger Landesrechtes
LGBL_VO_19501018_37Baupolizei, Aufhebung deutscher Rechtsvorschriften und Wiederherstellung des Vorarlberger LandesrechtesGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
18.10.1950
Fundstelle
LGBl. Nr. 37/1950 11. Stück
Bundesland
Vorarlberg
Kurztitel
Text
Der Vorarlberger Landtag hat beschlossen:
§ 1.
(1) die bisher in der Gemeinde Mitteilberg nicht geltenden Rechtsvorschriften des Landes Vorarlberg haben von dem Inkrafttreten dieses Gesetzes an auch für diese Gemeinde zu gelten.
(2) Gleichzeitig treten jene landesrechtlichen Vorschriften, die bisher nur für die Gemeinde Mittelberg wirksam waren, im übrigen Teil des Landes Vorarlberg jedoch keine Geltung hatten, außer Kraft.
(3) Zwischenstaatliche Vereinbarungen werden durch dieses Gesetz nicht berührt.
§ 2
Maßnahmen, die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes in der Gemeinde Mittelberg auf Grund von Rechtsvorschriften getroffen wurden, die bisher nur für den übrigen Teil des Landes Vorarlberg Geltung hatten, sind rechtswirksam.
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