Elbau-Hohlblocksteinmauerwerk – Zulassung.
LGBL_VO_19500418_19Elbau-Hohlblocksteinmauerwerk – Zulassung.Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
18.04.1950
Fundstelle
LGBl. Nr. 19/1950 5. Stück
Bundesland
Vorarlberg
Kurztitel
Text
Das nachstehend beschriebene „Elbau-Hohlblocksteinmauerwerk“ wird im Sinne des § 46 der Vorarlberger Landesbauordnung bei Einhaltung folgender Bedingungen bis 31. März 1952 zugelassen. Für den Fall, daß sich schon früher bei diesem Mauerwerke Mängel zeigen, bleibt die Vorschreibung weiterer Bedingungen oder der jederzeitige Widerruf der Zulassung vorbehalten.
Beschreibung:
Die Hohlblocksteine werden mit Zuschlagstoffen von volumsmäßig zusammengesetzten Komponenten von 0-8 mm Kiessplitt unter Zugabe von 200 kg Zement auf den Kubikmeter fertigen Beton in vibrierten Formen maschinell hergestellt. Die Hohlblocksteine werden in Abmessungen von 51 X 14 X 22.5 cm für Zwischenwände innerhalb von Wohnungen, Wärmedämmschichten usw. erzeugt. Die Steine sind fünfseitig geschlossen. Die innere Einteilung besteht auf der Längsseite aus 4 X ¼ Teilungen mit Doppelstegen zum Durchschrotten, wobei jede zweite Kammer durch einen Steg noch einmal unterteilt ist. Normal zur Längsrichtung besteht der Stein aus 2 Kammern. Die Kammern sind von dünnwandigen Rippen umschlossen. Die Hohlräume betragen insgesamt 47% des Gesamtvolumens der „Elbau-Steines“. Das Mauerwerk kann ein- oder mehrschalig, jedoch innerhalb jeder Schale im Verbande in reinem Zementmörtel hergestellt werden. Bei mehrschaligem Mauerwerk sind innerhalb jeder Schar die Stoßfugen der einzelnen Schalen gegeneinander etwa um die Hälfte der Steinlänge versetzt. Zwischen den einzelnen Schalen ist ein 2 cm weiter Zwischenraum angeordnet. Die einzelnen Schalen sind durch rostgeschützte „S“förmige Stahlanker (Durchmesser 5 mm) miteinander verunden.
Bedingungen:
Programmgesteuerter Zugriff
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