„Österreichischer Traß“, Zulassung.
LGBL_VO_19500127_4„Österreichischer Traß“, Zulassung.Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
27.01.1950
Fundstelle
LGBl. Nr. 4/1950 2. Stück
Bundesland
Vorarlberg
Kurztitel
Text
Der von der Österreichischen Traß-Vertriebs- und Verwertungsgesellschaft m. b. H. in Graz-Liebenau, Hauptstraße 64, durch Feinmahlen vulkanischen Gesteins gewonnene Baustoff „Österreichischer Traß“ wird im Sinne des § 46 der Vorarlberger Landesbauordnung bei Einhaltung folgender Bedingungen bis Jänner 1952 zugelassen. Für den Fall, daß sich bei diesem Baustoff schon früher Mängel zeigen, bleibt der jederzeitige Wiederruf dieser Zulassung vorbehalten.
Bedingungen:
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