„Katzenberger-Decke“, Zulassung.
LGBL_VO_19500127_3„Katzenberger-Decke“, Zulassung.Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
27.01.1950
Fundstelle
LGBl. Nr. 3/1950 2. Stück
Bundesland
Vorarlberg
Kurztitel
Text
Die nachstehend beschriebene, von der Firma H. Katzenberger, Betonwerke, Graz, Eggenberg, werksmäßig hergestellte „Katzenberger-Decke“ wird im Sinne des § 46 der Vorarlberger Landesbauordnung bei Einhaltung folgender Bedingungen bis Jänner 1952 zugelassen. Für den Fall, daß sich bei dieser Bauweise schon früher Mängel zeigen bleibt der jederzeitige Widerruf dieser Zulassung vorbehalten.
Beschreibung:
Die „Katzenberger-Decke“ ist eine unter Verwendung von werksmäßig fabrizierten Fertigteilen hergestellte Rippendecke aus Stahlbeton. Ihre wesentlichen Bestandteile sind: der Balken, die Platten und der Baubeton mit den Verteilungseisen. Die Untersicht kann eben verkleidet werden.
Die Balken werden in verschiedener Höhe ausgeführt und haben einen schmalen Obergurt und einen verstärkten Untergurt, den in der ganzen Länge mit Auflagerflächen zur Aufnahme der Deckenplatten versehen ist. Die Balken sind mit zwei Stahleinlagen bewehrt, von denen eine schräg aufgebogen und im Baubeton über den Balken bis zum Auflager der Decke geführt wird. Die Balken erhalten in der Regel zweischnittige Bügel. In Ausnahmefällen können die Bügel auf Grund der durchgeführten Belastungsproben weggelassen werden. Die Platten sind mindestens 5 cm stark und haben nahe dem Auflager schräge Schenkel, welche sich auf die Auflagerflächen der Balken stützen. Die lotrecht gemessene Decke der Platten ist im Bereiche der ganzen Platte gleichbleibend. Die Rippenentfernung beträgt 62.5 cm.
Bedingungen:
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