„HM-Kaminsteine“, Zulassung.
LGBL_VO_19491230_49„HM-Kaminsteine“, Zulassung.Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
30.12.1949
Fundstelle
LGBl. Nr. 49/1949 14. Stück
Bundesland
Vorarlberg
Kurztitel
Text
Die nachstehend beschriebenen, von der Baugesellschaft, Hofman § Maculan in Wien erzeugten „HM-Kaminsteine“ werden im Sinne des § 46 der Landesbauordnung bei Einhaltung folgender Bedingungen bis 31. Dezember 1951 zugelassen. Für den Fall, daß sich schon früher bei Kaminen, die aus „HM-Kaminsteinen“ erstellt wurden, Mängel zeigen, bleibt der jederzeitige Widerruf dieser Zulassung vorbehalten.
Beschreibung:
Die „HM-Kaminsteine“ werden aus Ziegelsplittbeton im Rüttelverfahren hergestellt. Der Zementzusatz beträgt 200 kg/m3 Fertigbeton, das Raumgewicht 1600 kg/m3. Form und Abmessungen der Steine sind so gewählt, daß sowohl Einzelrauchfänge als auch Rauchfanggruppen in regelrechten Verbande mit entsprechend geformten Hohlblocksteinen oder mit normmäßigen Mauerziegeln hergestellt werden können.
Die Steine haben einen rechtwinkeligen Umriß und eine oder zwei zur Lagerebene senkrechte zylinderische Aussparungen, die im Mauerwerk lotrechte Rauchzüge bilden. Die zylindrischen Aussparungen, bzw. die Lichtweite des Rauchfanges hat einen Durchmesser von 14 cm. Zur besseren Abdichtung der Lagerfugen greifen übereinanderliegende Steine mit Feder und Nut ineinander ein. Zur Erhöhung der Wärmedämmung enthält due Steinwandung lotrechte, oben geschlossene Hohlräume, so daß der rechnungsmäßige Wärmedurchgangswiderstand der Wandung mindestens jenem eines 12 cm dicken Vollziegelmauerwerkes entspricht. Je nach dem Verwendungszweck sind drei verschiedene Steinformen vorgesehen.
Bedingungen:
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