„Beru“-Mantelbeton, Zulassung als Bauweise.
LGBL_VO_19490606_25„Beru“-Mantelbeton, Zulassung als Bauweise.Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
06.06.1949
Fundstelle
LGBl. Nr. 25/1949 7. Stück
Bundesland
Vorarlberg
Kurztitel
Text
Die nachstehend beschriebene „Beru-Mantelbeton“-Bauweise der Berubau-Ges. m. b. H. in Wien wird im Sinne des § 46 über Landesbauordnung bei Einhaltung folgender Bedingungen bis 30. Juni 1951 zugelassen. Für den Fall, daß sich schon früher bei dieser Bauweise Mängel zeigen, bleibt der jederzeitige Widerruf dieser Zulassung vorbehalten.
Beschreibung:
Die „BERU-Mantelbeton“-Bauweise verwendet einen Betonkern mit einem inneren und einem äußeren Mantel aus Leichtbauplatten. Die beidseitigen Leichtbauplatten dienen während der Herstellung auch als Schalung. Diese Schalung wird durch gitterartige Tafeln aus Metall oder Holz gestützt. Fenster oder Türstöcke werden fertig mitversetzt. Die Schaltafeln werden durch Anker zusammengehalten, die durch den Betonkern reichen und in Hülsen liegen. Nach Erhärten des Betons werden die Anker herausgezogen. Auf die Leichtbauplatten wird Verputz aufgetragen.
Bedingungen:
E = 150.000 bei B 80
E = 195.000 bei B 120
E = 232.500 bei B 150.
Die Wandquerschnitte sind ohne Fensteröffnungen in Rechnung zu stellen. Als Knickhöhe gilt die Geschoßhöhe. Bezüglich der zulässigen Druck- bzw. Zugspannungen gilt Punkt 4. Insbesonders im obersten Geschosse ist ein besonderes Augenmerk auf die in der Wand durch die Deckeneinspannung hervorgerufenen Spannungen zu legen, da dort die Zugspannungen durch größere Pressungen nicht überlagert sind.
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.