„Iporit-Mauersteinen“ als Baustoff und der „Iporit-Bohlen-Bauweise“, Zulassung.
LGBL_VO_19480826_12„Iporit-Mauersteinen“ als Baustoff und der „Iporit-Bohlen-Bauweise“, Zulassung.Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
26.08.1948
Fundstelle
LGBl. Nr. 12/1948 5. Stück
Bundesland
Vorarlberg
Kurztitel
Text
Die von der Fa. Ostertag u. Haas, Telfs, Tirol nach folgender Beschreibung erzeugten „Iporit-Mauersteine“ werden im Sinne des § 46 der Landesbauordnung unter folgenden Bedingungen als Baustoff probeweise bis 31. Dezember 1949 zugelassen.
Bedingungen:
Beschreibung:
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