Einrichtung einer Knabenhauptschule in Lustenau.
LGBL_VO_19480207_1Einrichtung einer Knabenhauptschule in Lustenau.Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
07.02.1948
Fundstelle
LGBl. Nr. 1/1948 1. Stück
Bundesland
Vorarlberg
Kurztitel
Text
Der Vorarlberger Landtag hat beschlossen:
§ 1
In der Marktgemeinde Lustenau wird eine öffentliche Knabenhauptschule errichtet. Der Schulsprengel für diese Knabenhauptschule umfaßt die ganze Marktgemeinde Lustenau.
Die Kosten für die Unterbringung und für den Sachaufwand trägt die Marktgemeinde Lustenau.
§ 2
Dieses Gesetz, mit dessen Durchführung die Vorarlberger Landesregierung betraut ist, tritt mit dem Tage der Kundmachung in Kraft.
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