Zulassung der „HM-Decke“ als Baustoff.
LGBL_VO_19471220_13Zulassung der „HM-Decke“ als Baustoff.Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
20.12.1947
Fundstelle
LGBl. Nr. 13/1947 4. Stück
Bundesland
Vorarlberg
Kurztitel
Text
Über Ansuchen des Dr. Ing. Rudolf Maculan, Betonwerk Ebensee, Zentralbüro Wien, I., Annagasse 6, wird die nach folgender Beschreibung erstellte „HM-Decke“ aus Stahlbeton-Fertigbauteilen im Sinne des § 46 der Landesbauordnung in der geltenden Fassung unter folgenden Bedingungen als Baustoff zugelassen:
Beschreibung:
Die „HM-Decke“ ist eine Stahlbeton-Rippendecke aus Fertigteilen, die an der Unterseite 5 cm breit, im oberen Drittel auf 12 cm Breite verstärkt und insgesamt 20 cm hoch sind. Sie haben an der Oberseite eine etwa 7 cm breite, 2 cm tiefe Nut und werden in 125/3=412/3 Abstand verlegt. Auf ihnen werden plattenartige Zwischenteile mit abgeschrägten Seitenflächen trochen verlegt, die mit Nasen nach unten in die Nut der Rippen eingreifen.
Die Zugeinlage der Rippen besteht aus Torstahl. Über die ganze Rippenlänge reicht eine obere Montagebewehrung. Die Schubbewehrung besteht aus einem zackenförmig gebogenen Rundeisen, das in den äußeren Teilen der Rippe bis zur Zugeinlage reicht und desses obere Zacken aus dem Obergurt herausragen.
In den zu den Rippen senkrechten Fugen zwischen den Platten werden Rundstäbe von 5,5 mm Durchmesser eingelegt. Sodann werden alle Fugen mit Zementmörtel vergossen.
In der Zugzone der Rippen befinden sich Klötzchen aus Holz oder Porenbeton, die zur Herstellung der ebenen Untersicht gebohrt, genagelt oder herausgeschlagen werden können.
Diese Kundmachung tritt sofort in Kraft.
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