Zulassung der „Verbunddecke System Dipl.-Ing. Weidisch“ als Baustoff.
LGBL_VO_19470909_8Zulassung der „Verbunddecke System Dipl.-Ing. Weidisch“ als Baustoff.Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
09.09.1947
Fundstelle
LGBl. Nr. 8/1947 2. Stück
Bundesland
Vorarlberg
Kurztitel
Text
Die von Dipl.-Ing. Hans Weidisch in Wien XIII., Titlgasse 5, nach der am Schlusse folgenden Beschreibung dargestellte „Verbunddecke System Dipl.-Ing. Weidisch“ wird im Sinne des § 46 der Landesbauordnung, LGBl. Nr.9/1924, in der geltenden Fassung unter folgenden Bedingungen als Baustoff zugelassen:
Beschreibung:
Die „Verbunddecke System Dipl.-Ing. Weidisch“ ist eine Rippendecke, deren Rippen aus Hohlziegelbalken nach dem österr. Patent des Dipl.-Ing. Weidisch 137869 gebildet werden. Die Aufbetonschicht wird auf mindestens 6,3 cm starken Unterlagsplatten (gegebenfalls Dünnwandziegeln).
Die Hohlziegelbalken werden in folgender Weise hergestellt, die auf den Rippen aufliegen. Auf einer ebenen Unterlage (z. B. Pfosten) werden Verbund-Schalenziegel aneinandergelegt. Diese weisen Normformat, eine oben ca. 33 mm breite Mittelrille und beiderseitig je einen Hohlraum auf, so daß eine oben offene Rinne entsteht. In diese wird die Bewehrung (Zugeinlagen und Bügel) eingelegt und in Zementmörtel eingebettet. Die Bügel besitzen dabei vorläufig an oberen Ende noch keine Haken.
Sodann wird eine zweite Ziegelschar, diesmal aus in Dickerichtung gelochten Ziegeln, voll auf Fug auf den Zementmörtel der Lagerfuge aufgesetzt, danach werden die Stoßfugen vermörtelt, die Ziegellöcher rings um die Bügel nach Erhärtung mit entsprechend beschaffenem Zementmörtel ausgegossen und die oberen Bügelhaken gebogen.
Bei Anwendung von Dünnwandsteinen von Format 25X40 cm als Unterlageplatten beträgt der Rippenabstand 46 cm. Die Unterlageplatten (Dünnwandziegel) werden mit 3 cm Aufleger auf den Rippen in Portlandzementmörtel verlegt. Nach statischem Erfordernis werden quer zu den Rippen Verteilungsstäbe eingelegt, die durch die Haken der Bügel hindurchgehen.
Der Beton in 6 cm breitem Raum zwischen den Unterlageplatten dring sowohl in die Lochungen an der Oberseite der Rippe als auch in jene der Zwischenwandsteine teilweise ein und stellt dadurch eine mittelbare Verbindung zwischen Rippe und Aufbetonschichte her.
Diese Kundmachung tritt sofort in Kraft.
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