Durchführung des Gesetzes über die Bereinigung von während der deutschen Besetzung Österreichs getroffenen Verfügungen auf dem Gebiete des Gemeindewesens.
LGBL_VO_19461223_13Durchführung des Gesetzes über die Bereinigung von während der deutschen Besetzung Österreichs getroffenen Verfügungen auf dem Gebiete des Gemeindewesens.Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
23.12.1946
Fundstelle
LGBl. Nr. 13/1946 4. Stück
Bundesland
Vorarlberg
Kurztitel
Text
Auf Grund des §§ 1, 4 und 9 des Gesetzes LGBl. Nr. 4/1946 wird verordnet:
§ 1.
Auf Grund der am 8. Dezember 1946 im Sinne des Gesetzes LGBl. Nr. 4/1946 und der Verordnung LGBl. Nr. 11/1946 durchgeführten Abstimmungen tritt die Vereinigung der Gemeinden
§ 2.
Da die Abstimmung vom 8. Dezember 1946 in der früheren Ortsgemeinde Fluh die Vereinigung Fluh-Bregenz zur Stadt Bregenz bestätigt hat, ist die mit Verordnung LGBl. Nr. 12/1946 für die Ortsgemeinde Bregenz aufgeschobene Bestimmung über die Vereinigung der Ortsgemeinde Bregenz-Fluh am 9. März 1947 durchzuführen. Die Durchführung hat nach den Bestimmungen der Verordnung LGBl. Nr. 11/1946 zu erfolgen.
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