Ermächtigung der Landesregierung zur nachträglichen Textänderungen von Gesetzesbeschlüssen.
LGBL_VO_19460915_10Ermächtigung der Landesregierung zur nachträglichen Textänderungen von Gesetzesbeschlüssen.Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
15.09.1946
Fundstelle
LGBl. Nr. 10/1946 1. Stück
Bundesland
Vorarlberg
Kurztitel
Text
Die Vorarlberger Landesregierung wird ermächtigt, an allen im Vorarlberger Landtage beschlossenen Gesetzentwürfen textliche Änderungen vorzunehmen, die das Wesen der Sache nicht berühren, soferne sich solche Änderungen nachträglich als notwendig erweisen, insbesonders um einen Einspruch der Bundesregierung zu vermeiden oder einem Wunsche derselben nachzukommen.
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