Knaben- und Mädchenhauptschule Bregenz-Vorkloster, Errichtung.
LGBL_VO_1941012_39Knaben- und Mädchenhauptschule Bregenz-Vorkloster, Errichtung.Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
12.10.1949
Fundstelle
LGBl. Nr. 39/1949 10. Stück
Bundesland
Vorarlberg
Kurztitel
Text
Der Vorarlberger Landtag hat beschlossen:
§ 1
(1) In Bregenz-Vorkloster wird eine Knaben- und Mädchenhauptschule errichtet.
(2) Der bisherige einheitliche Hauptschulsprengel der Landeshauptstadt Bregenz wird durch folgende Linie geteilt: Eisenbahnlinie der Bregenzerwaldbahn vom Eintritt in das Stadtgebiet bis zum Schnittpunkt mit der Riedergasse – Riedergasse – Arlbergstraße – Fußweg von den Arlbergstraße zur Augasse – Augasse – gerade Verbindungslinie zwischen den B.P. Nr. 494 und 60/4 K.-G. Rieden bis längs der Ostfront dieser Bauparzellen bis zur Eisenbahnübersetzung in die Mehrerau – Mehrerauer Straße – Schlachthausgasse mit gedachter geradliniger Fortsetzung bis zum See. Das östlich dieser Linie liegende Stadtgebiet bildet den Schulsprengel der Knabenhauptschule Bregenz und der Mädchenhauptschule Bregenz und der Mädchenhauptschule Bregenz. Das westlich dieser Linie liegende Stadtgebiet bildet den Schulsprengel der Knaben- und Mädchenhauptschule Bregenz-Vorkloster.
§ 2
Die Kosten für die Unterbringung und den Sachaufwand trägt die Landeshauptstadt Bregenz.
§ 3
Das Gesetz, mit dessen Durchführung die Vorarlberger Landesregierung betraut ist, tritt mit dem Tage der Kundmachung in Kraft.
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