Änderung der Vereinbarung über die Bildung des Gemeindeverbandes „Abwasserverband Vorderes Ötztal“
VBL_TI_LR_20260415_28Änderung der Vereinbarung über die Bildung des Gemeindeverbandes „Abwasserverband Vorderes Ötztal“Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Aufgrund des § 129 Abs. 3 der Tiroler Gemeindeordnung 2001, LGBl. Nr. 36/2001, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 35/2025, wird verordnet:
(1) Die von den Gemeinderäten der verbandsangehörigen Gemeinden Haiming (11.12.2025), Oetz (25.06.2025) Sautens (18.06.2025), Silz (19.09.2025) und Umhausen (23.06.2025) übereinstimmend beschlossene Änderung der Vereinbarung über die Bildung des Gemeindeverbandes „„Abwasserverband Vorderes Ötztal““, wird nach § 129 Abs. 3 in Verbindung mit § 129 Abs. 1 und 2 der Tiroler Gemeindeordnung 2001 genehmigt.
(2) Der Wortlaut der nach Maßgabe des Abs. 1 geänderten Vereinbarung ist aus der Anlage ersichtlich.
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
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