Änderung der Achten Durchführungsverordnung zum Tiroler Jagdgesetz 2004
VBL_TI_LR_20260410_27Änderung der Achten Durchführungsverordnung zum Tiroler Jagdgesetz 2004Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
/Dokumente/Vbl/VBL_TI_LR_20260410_27/image001.jpg
Aufgrund des § 52a Abs. 8 des Tiroler Jagdgesetzes 2004, LGBl. Nr. 41/2004, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 17/2026, wird verordnet:
Die Achte Durchführungsverordnung zum Tiroler Jagdgesetz 2004, VBl. Nr. 29/2023, zuletzt geändert durch die Verordnung VBl. Nr. 15/2025, wird wie folgt geändert:
Der Titel der Verordnung hat zu lauten:
Im § 1 wird im ersten Satz die Wortfolge „ausgewiesene Alp- und Weideschutzgebiete nach der Alpschutzgebietsverordnung 2023, VBl. Nr. 56/2023,“ durch die Wortfolge „mit Verordnung nach § 4a des Tiroler Almschutzgesetzes ausgewiesene Alpschutzgebiete“ ersetzt.
Die Überschrift des § 2 hat zu lauten:
Im § 2 Abs. 1 wird die Wortfolge „Risikobären, -wölfe oder -luchse“ durch die Wortfolge „Risikobären, -wölfe, -luchse oder -goldschakale“ ersetzt.
§ 2 Abs. 1 lit. a hat zu lauten:
Im § 2 Abs. 2 wird die Wortfolge „Schadbären, -wölfe oder -luchse“ durch die Wortfolge „Schadbären, wölfe, -luchse oder -goldschakale“ ersetzt.
Im § 2 Abs. 2 lit. b wird das Wort „wiederholt“ aufgehoben.
Im § 2 Abs. 2 werden am Ende der lit. a der Beistrich durch das Wort „oder“ ersetzt, am Ende der lit. b das Wort „oder“ durch einen Punkt ersetzt und die lit. c aufgehoben.
Im § 3 Abs. 1 wird die Wortfolge „Bären, Wölfen oder Luchsen“ durch die Wortfolge „Bären, Wölfen, Luchsen oder Goldschakalen“ ersetzt.
Im § 3 Abs. 2 wird die Wortfolge „Bären, Wölfe oder Luchse“ durch die Wortfolge „Bären, Wölfe, Luchse oder Goldschakale“ ersetzt.
Im § 3 Abs. 3 wird die Wortfolge „Bären, Wölfen oder Luchsen“ durch die Wortfolge „Bären, Wölfen, Luchsen oder Goldschakalen“ ersetzt.
Im § 3 Abs. 4 wird die Wortfolge „Bären, Wölfen oder Luchsen“ durch die Wortfolge „Bären, Wölfen, Luchsen oder Goldschakalen“ ersetzt.
Im § 3 Abs. 4 werden am Ende der lit. b das Wort „und“ durch einen Beistrich ersetzt, am Ende der lit. c der Punkt durch das Wort „und“ ersetzt und folgende Bestimmung als lit. d angefügt:
Im § 4 Abs. 1 wird die Wortfolge „Bären, Wölfen und Luchsen“ durch die Wortfolge „Bären, Wölfen, Luchsen und Goldschakalen“ ersetzt.
Im § 4 Abs. 2 wird die Wortfolge „Bären, Wölfe und Luchse“ durch die Wortfolge „Bären, Wölfe, Luchse und Goldschakale“ ersetzt.
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.