Aufhebung der Verordnung über den Ablauf und den Umfang der Bedarfserhebung für Kinderbetreuungsplätze und die nähere Ausgestaltung des Entwicklungskonzeptes
VBL_TI_LR_20260102_2Aufhebung der Verordnung über den Ablauf und den Umfang der Bedarfserhebung für Kinderbetreuungsplätze und die nähere Ausgestaltung des EntwicklungskonzeptesGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Aufgrund des Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetzes, LGBl. Nr. 48/2010, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 71/2025, wird verordnet:
Die Verordnung über den Ablauf und den Umfang der Bedarfserhebung für Kinderbetreuungsplätze und die nähere Ausgestaltung des Entwicklungskonzeptes, VBl. Nr. 60/2022, wird aufgehoben.
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
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