Änderung der Vereinbarung über die Bildung des Gemeindeverbandes „Altersheimverband Westliches Mittelgebirge“
VBL_TI_LR_20251210_140Änderung der Vereinbarung über die Bildung des Gemeindeverbandes „Altersheimverband Westliches Mittelgebirge“Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Aufgrund des § 129 Abs. 3 der Tiroler Gemeindeordnung 2001, LGBl. Nr. 36, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 35/2025, wird verordnet:
(1) Die von den Gemeinderäten der verbandsangehörigen Gemeinden Axams am 13. Mai 2025, Birgitz am 7. Mai 2025 und Grinzens am 5. Mai 2025, übereinstimmend beschlossene Änderung der Vereinbarung über die Bildung des Gemeindeverbandes „Altersheimverband Westliches Mittelgebirge“, wird nach § 129 Abs. 3 in Verbindung mit § 129 Abs. 1 und 2 der Tiroler Gemeindeordnung 2001 genehmigt.
(2) Der Wortlaut der nach Maßgabe des Abs. 1 geänderten Vereinbarung ist aus der Anlage ersichtlich.
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
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