Änderung der Heimkostenbeiträge für die den öffentlichen land- und forstwirtschaftlichen Fachschulen angeschlossenen Schülerheime
VBL_TI_LR_20250703_74Änderung der Heimkostenbeiträge für die den öffentlichen land- und forstwirtschaftlichen Fachschulen angeschlossenen SchülerheimeGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Aufgrund des § 36 Abs. 2 des Tiroler Landwirtschaftlichen Schulgesetzes 2012, LGBl. Nr. 88/2012, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 85/2023, wird verordnet:
Die Verordnung über die Festsetzung der Heimkostenbeiträge für die den öffentlichen land- und forstwirtschaftlichen Fachschulen angeschlossenen Schülerheime, VBl. Nr. 67/2025, wird wie folgt geändert:
§ 1 Abs. 1 lit. b hat zu lauten:
in der neunten Schulstufe (10 Internatsmonate)3.870,- Euro
in der zehnten Schulstufe (10 Internatsmonate)3.870,- Euro
in der elften Schulstufe (8 Internatsmonate)3.096,- Euro“.
Diese Verordnung tritt mit 1. September 2025 in Kraft.
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