Aufenthaltsabgabe im Gebiet des Tourismusverbandes Mayrhofen
VBL_TI_LR_20250425_51Aufenthaltsabgabe im Gebiet des Tourismusverbandes MayrhofenGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Aufgrund des § 6 Abs. 2 bis 4 des Tiroler Aufenthaltsabgabegesetzes 2003, LGBl.Nr. 85, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl.Nr. 75/2024, wird nach Anhören der Gemeinden Brandberg, Finkenberg, Hippach, Ramsau im Zillertal, Schwendau, der Marktgemeinde Mayrhofen und des Tourismusverbandes Mayrhofen verordnet:
Für das Gebiet des Tourismusverbandes Mayrhofen wird die Aufenthaltsabgabe je Nächtigung im Zeitraum vom 1. Mai 2025 bis zum 30. November 2025 mit 2,60 Euro festgesetzt.
Für das Gebiet des Tourismusverbandes Mayrhofen wird die Aufenthaltsabgabe je Nächtigung ab dem 1. Dezember 2025 mit 3,20 Euro festgesetzt.
Diese Verordnung tritt mit 1. Mai 2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung, Bote für Tirol Nr. 359/2018, außer Kraft und wird die Verordnung, VBl. Nr. 35/2025, aufgehoben.
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