Änderung der Verordnung über die Erklärung von Belegstellen zu Bienen-Reinzuchtbelegstellen
VBL_TI_LR_20250115_3Änderung der Verordnung über die Erklärung von Belegstellen zu Bienen-ReinzuchtbelegstellenGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Aufgrund der §§ 8 Abs. 1 und 10 Abs. 3 des Tiroler Bienenwirtschaftsgesetzes 2019, LGBl. Nr. 1/2020, wird nach Anhören der Landwirtschaftskammer verordnet:
Die Verordnung über die Erklärung von Belegstellen zu Bienen-Reinzuchtbelegstellen, LGBl. Nr. 65/1981, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 112/2018, wird wie folgt geändert:
Im § 1 werden am Ende der lit. h der Punkt durch einen Strichpunkt ersetzt und folgende Bestimmung als lit. i angefügt:
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
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