Änderung der Einreihungsplan-Verordnung Gesundheit und Sozialbetreuung
VBL_TI_LR_20241230_134Änderung der Einreihungsplan-Verordnung Gesundheit und SozialbetreuungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Aufgrund des § 126 Abs. 6 und 7 des Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetzes 2012, LGBl. Nr. 119/2011, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 39/2024, wird verordnet:
Die Einreihungsplan-Verordnung Gesundheit und Sozialbetreuung, LGBl. Nr. 139/2018, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 128/2020, wird wie folgt geändert:
Die Anlage wird durch die aus der Anlage zu dieser Verordnung ersichtliche neue Anlage ersetzt.
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2025 in Kraft.
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