Änderung der Vereinbarung über die Bildung des Gemeindeverbandes „Abwasserverband Grossache-Nord“
VBL_TI_LR_20241002_96Änderung der Vereinbarung über die Bildung des Gemeindeverbandes „Abwasserverband Grossache-Nord“Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Aufgrund des § 129 Abs. 3 der Tiroler Gemeindeordnung 2001, LGBl. Nr. 36/2001, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 104/2023, wird verordnet:
(1) Die von den Gemeinderäten der verbandsangehörigen Gemeinden Kirchdorf in Tirol (02.07.2024), Oberndorf in Tirol (26.06.2024) und St. Johann in Tirol (29.07.2024) übereinstimmend beschlossene Änderung der Vereinbarung über die Bildung des Gemeindeverbandes „Abwasserverband Grossache-Nord“ wird nach § 129 Abs. 3 in Verbindung mit § 129 Abs. 1 und 2 der Tiroler Gemeindeordnung 2001 genehmigt.
(2) Der Wortlaut der nach Maßgabe des Abs. 1 geänderten Vereinbarung ist aus der Anlage ersichtlich.
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
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