Änderung der Tarif- und Abrechnungs-Verordnung
VBL_TI_LR_20240926_92Änderung der Tarif- und Abrechnungs-VerordnungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Aufgrund des § 46 Abs. 1 des Tiroler Teilhabegesetzes, LGBl. Nr. 32/2018, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 102/2023, wird verordnet:
Die Tarif- und Abrechnungs-Verordnung, LGBl. Nr. 81/2018, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 194/2021, wird wie folgt geändert:
„In der Anlage sind die Tarife für die einzelnen Leistungen nach § 5 des Tiroler Teilhabegesetzes (TTHG) sowie der Beginn der Gültigkeit der Tarife festgelegt.“
Im § 5 Abs. 1 werden folgende Bestimmungen als lit. e und f angefügt:
Im § 6 wird der Abs. 2 aufgehoben.
Die Anlage wird durch die Anlage zu dieser Verordnung ersetzt.
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
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