Festsetzung der Aufenthaltsabgabe im Gebiet des Tourismusverbandes Stubai Tirol
VBL_TI_LR_20240905_79Festsetzung der Aufenthaltsabgabe im Gebiet des Tourismusverbandes Stubai TirolGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Aufgrund des § 6 Abs. 2 bis 4 des Tiroler Aufenthaltsabgabegesetzes 2003, LGBl.Nr. 85, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl.Nr. 85/2023, wird nach Anhören der Gemeinden Mieders, Neustift im Stubaital, Schönberg im Stubaital, Telfes im Stubai und der Marktgemeinde Fulpmes verordnet:
Für das Gebiet des Tourismusverbandes Stubai Tirol wird die Aufenthaltsabgabe je Nächtigung mit 4,80 Euro festgesetzt.
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. November 2024 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung der Landesregierung, Bote für Tirol Nr. 1063/2013, außer Kraft.
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