Verkleinerung des Gewässerschutzbereiches des Speicherteiches „Thaneller“ in der Gemeinde Berwang
VBL_TI_LR_20240819_75Verkleinerung des Gewässerschutzbereiches des Speicherteiches „Thaneller“ in der Gemeinde BerwangGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Aufgrund des § 7 Abs. 4 des Tiroler Naturschutzgesetzes 2005, LGBl. Nr. 26/2005, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 85/2023, wird verordnet:
Der Gewässerschutzbereich des auf Grundstück Nr. 477/8, KG Berwang, gelegenen Speicherteiches „Thaneller“ wird auf das in der Anlage planlich dargestellte Ausmaß verkleinert.
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
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