Bildungsteilzeit-Ausgleichszahlungsverordnung 2024
VBL_TI_LR_20240711_61Bildungsteilzeit-Ausgleichszahlungsverordnung 2024Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Aufgrund des § 30 Abs. 2 des Landesbeamtengesetzes 1998, LGBl. Nr. 65/1998, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 39/2024, wird verordnet:
Die Höhe der Ausgleichszahlung für die Dauer einer Bildungsteilzeit nach § 3n des Landesbeamtengesetzes 1998 beträgt für das Jahr 2024 für jede Dienststunde, um die die regelmäßige Wochendienstzeit herabgesetzt wird, 1,- Euro täglich.
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2024 in Kraft und mit dem Ablauf des 31. Dezember 2024 außer Kraft.
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