Änderung der Reisegebührenverordnung
VBL_TI_LR_20240620_52Änderung der ReisegebührenverordnungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Aufgrund der §§ 7 Abs. 5 und 8 Abs. 1 und 2 der Tiroler Reisegebührenvorschrift, LGBl. Nr. 45/1996, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 61/2023, wird verordnet:
Die Reisegebührenverordnung, LGBl. Nr. 3/2012, wird wie folgt geändert:
§ 2 hat zu lauten:
(1) Die Tagesgebühr beträgt 36,50 Euro.
(2) Die Nächtigungsgebühr beträgt bei Reisen innerhalb Tirols 37,70 Euro und bei Reisen in andere Länder 50,30 Euro.“
Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 2024 in Kraft.
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