Abschluss des Umlegungsverfahrens „Langgasse“ in der Gemeinde Thaur
VBL_TI_LR_20240610_50Abschluss des Umlegungsverfahrens „Langgasse“ in der Gemeinde ThaurGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Aufgrund des § 94 Abs. 8 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2022, LGBl. Nr. 43, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 85/2023, wird verordnet:
Das mit Verordnung der Landesregierung VBl. Nr. 8/2022 in der Gemeinde Thaur eingeleitete Umlegungsverfahren „Langgasse“ wird abgeschlossen.
Aufgrund der Mitteilung dieser Verordnung an das Grundbuchsgericht hat dieses die Anmerkung der Einleitung des Umlegungsverfahrens bei folgenden Grundstücken in der KG 81015 Thaur I von Amts wegen zu löschen:
(1) Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
(2) Diese Verordnung wird überdies auf der Internetseite des Landes Tirol sowie an der Amtstafel der Gemeinde Thaur während zweier Wochen bekannt gemacht.
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