Änderung der Vereinbarung über die Bildung des Gemeindeverbandes „Abwasserverband Unterpaznaun“
VBL_TI_LR_20240603_47Änderung der Vereinbarung über die Bildung des Gemeindeverbandes „Abwasserverband Unterpaznaun“Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Aufgrund des § 129 Abs. 3 der Tiroler Gemeindeordnung 2001, LGBl. Nr. 36, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 104/2023, wird verordnet:
(1) Die von den Gemeinderäten der verbandsangehörigen Gemeinden Kappl (29.02.2024) und See (20.03.2024) übereinstimmend beschlossene Änderung der Vereinbarung über die Bildung des Gemeindeverbandes „Abwasserverband Unterpaznaun“, wird nach § 129 Abs. 3 in Verbindung mit § 129 Abs. 1 und 2 der Tiroler Gemeindeordnung 2001 genehmigt.
(2) Der Wortlaut der nach Maßgabe des Abs. 1 geänderten Vereinbarung ist aus der Anlage ersichtlich.
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
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