Änderung der Vereinbarung über die Bildung des Gemeindeverbandes „Abwasserverband Oberpaznaun“
VBL_TI_LR_20240514_44Änderung der Vereinbarung über die Bildung des Gemeindeverbandes „Abwasserverband Oberpaznaun“Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Aufgrund des § 129 Abs. 3 der Tiroler Gemeindeordnung 2001, LGBl. Nr. 36, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 104/2023, wird verordnet:
(1) Die von den Gemeinderäten der verbandsangehörigen Gemeinden Galtür (Beschluss vom 12.12.2023) und Ischgl (Beschluss vom 12.12.2023) übereinstimmend beschlossene Änderung der Vereinbarung über die Bildung des Gemeindeverbandes „Abwasserverband Oberpaznaun“ wird nach § 129 Abs. 3 in Verbindung mit § 129 Abs. 1 und 2 der Tiroler Gemeindeordnung 2001 genehmigt.
(2) Der Wortlaut der nach Maßgabe des Abs. 1 geänderten Vereinbarung ist aus der Anlage ersichtlich.
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung der Landesregierung vom 30. Jänner 2024, VBl. Tirol Nr. 12/2024, mit der die Änderung der Vereinbarung des Gemeindeverbandes „Abwasserverband Oberpaznaun“ genehmigt wird, außer Kraft.
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