Bildung des Gemeindeverbandes „Abfallbeseitigungsverband der Region 10“
VBL_TI_LR_20240223_11Bildung des Gemeindeverbandes „Abfallbeseitigungsverband der Region 10“Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Aufgrund des § 129 Abs. 3 der Tiroler Gemeindeordnung 2001, LGBl. Nr. 36/2001, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 104/2023, wird verordnet:
(1) Die von den Gemeinderäten der verbandsangehörigen Gemeinden Leutasch (13.04.2023), Reith bei Seefeld (26.04.2023), Scharnitz (01.06.2023) und Seefeld in Tirol (25.07.2023) übereinstimmend beschlossene Änderung der Vereinbarung über die Bildung des Gemeindeverbandes „Abfallbeseitigungsverband der Region 10“, wird nach § 129 Abs. 3 in Verbindung mit § 129 Abs. 1 und 2 der Tiroler Gemeindeordnung 2001 genehmigt.
(2) Der Wortlaut der nach Maßgabe des Abs. 1 geänderten Vereinbarung ist aus der Anlage ersichtlich.
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
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