Aufenthaltsabgabe im Gebiet des Tourismusverbandes Kitzbühel Tourismus
VBL_TI_LR_20231206_108Aufenthaltsabgabe im Gebiet des Tourismusverbandes Kitzbühel TourismusGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Aufgrund des § 6 Abs. 2 bis 4 des Tiroler Aufenthaltsabgabegesetzes 2003, LGBl.Nr. 85, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl.Nr. 46/2020, wird nach Anhören der Gemeinden Reith bei Kitzbühel, Kitzbühel, Aurach bei Kitzbühel, Jochberg verordnet:
Für das Gebiet des Tourismusverbandes Kitzbühel Tourismus wird die Aufenthaltsabgabe je Nächtigung mit 3,50 Euro festgesetzt.
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2024 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung der Landesregierung, Bote für Tirol Nr. 406/2014, außer Kraft.
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