Verkleinerung des Gewässerschutzbereiches des Fischteiches Aufeldteich in der Gemeinde Kössen
VBL_TI_LR_20231110_104Verkleinerung des Gewässerschutzbereiches des Fischteiches Aufeldteich in der Gemeinde KössenGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Aufgrund des § 7 Abs. 4 des Tiroler Naturschutzgesetzes 2005, LGBl. Nr. 26, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 161/2021, wird verordnet:
Der Gewässerschutzbereich des auf den Grundstücken Nr. 1273, 1274 und 1275, jeweils KG Kössen, gelegenen Fischteiches Aufeldteich wird auf das in der Anlage planlich dargestellte Ausmaß verkleinert.
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
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