Abschluss des Umlegungsverfahrens „Alte Bundesstraße“ in der Gemeinde Haiming
VBL_TI_LR_20230824_83Abschluss des Umlegungsverfahrens „Alte Bundesstraße“ in der Gemeinde HaimingGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Aufgrund des § 94 Abs. 8 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2022, LGBl. Nr. 43, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 62/2022, wird verordnet:
Das mit Verordnung der Landesregierung Bote für Tirol Nr. 187/2021 in der Gemeinde Haiming eingeleitete Umlegungsverfahren „Alte Bundesstraße“ wird abgeschlossen.
Aufgrund der Mitteilung dieser Verordnung an das Grundbuchsgericht hat dieses die Anmerkung der Einleitung des Umlegungsverfahrens bei folgenden Grundstücken in der KG 80101 Haiming von Amts wegen zu löschen:
(1) Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
(2) Diese Verordnung wird überdies auf der Internetseite des Landes Tirol sowie an der Amtstafel der Gemeinde Haiming während zweier Wochen bekannt gemacht.
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