Änderung der Vereinbarung über die Bildung des Gemeindeverbandes „Altenheimverband Schwaz und Umgebung“
VBL_TI_LR_20230516_44Änderung der Vereinbarung über die Bildung des Gemeindeverbandes „Altenheimverband Schwaz und Umgebung“Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
/Dokumente/Vbl/VBL_TI_LR_20230516_44/image001.jpg
Aufgrund des § 129 Abs. 3 der Tiroler Gemeindeordnung 2001, LGBl. Nr. 36, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 62/2022, wird verordnet:
(1) Die von den Gemeinderäten der verbandsangehörenden Gemeinden Buch (Beschluss vom 07.12.2022), Gallzein (Beschluss vom 24.10.2022), Pill (Beschluss vom 14.11.2022), Stans (Beschluss vom 21.11.2022), Terfens (Beschluss vom 21.10.2022), Weer (Beschluss vom 15.12.2022), Weerberg (Beschluss vom 18.10.2022) und der Stadtgemeinde Schwaz (Beschluss vom 18.10.2022) übereinstimmend beschlossene Änderung der Vereinbarung über die Bildung des Gemeindeverbandes „Altenheimverband Schwaz und Umgebung“ wird nach § 129 Abs. 3 in Verbindung mit § 129 Abs. 1 und 2 der Tiroler Gemeindeordnung 2001 genehmigt.
(2) Der Wortlaut der nach Maßgabe des Abs. 1 genehmigten Vereinbarung ist aus der Anlage ersichtlich.
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.