Beginn und Ende des Unterrichtsjahres an den lehrgangsmäßigen Berufsschulen für Gartenbau und Forstwirtschaft Schuljahr 2023/24
VBL_TI_LR_20230427_39Beginn und Ende des Unterrichtsjahres an den lehrgangsmäßigen Berufsschulen für Gartenbau und Forstwirtschaft Schuljahr 2023/24Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Aufgrund des § 8 Abs. 3 Tiroler Landwirtschaftliches Schulgesetzes 2012, LGBl. Nr. 88/2012, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 65/2022, wird verordnet:
(1) Der Beginn und das Ende des lehrgangsmäßigen Unterrichts im Schuljahr 2023/24 an der Berufsschule für Gartenbau werden wie folgt festgelegt:
(1) Der Beginn und das Ende des lehrgangsmäßigen Unterrichts im Schuljahr 2023/24 an der Berufsschule für Forstwirtschaft werden wie folgt festgelegt:
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. September 2023 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung der Landesregierung vom 31. Mai 2022 über Beginn und Ende des Unterrichtsjahres an den lehrgangsmäßigen Berufsschulen für Gartenbau und Forstwirtschaft für das Schuljahr 2022/23, VBl. Nr. 29/2022, außer Kraft.
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