Änderung der Vereinbarung des Gemeindeverbandes „Friedhofsverband“
VBL_TI_LR_20230425_36Änderung der Vereinbarung des Gemeindeverbandes „Friedhofsverband“Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
/Dokumente/Vbl/VBL_TI_LR_20230425_36/image001.jpg
Aufgrund des § 129 Abs. 3 der Tiroler Gemeindeordnung 2001, LGBl. Nr. 36, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 62/2022, wird verordnet:
(1) Die von den Gemeinderäten der verbandsangehörigen Gemeinden Ellbögen (Beschluss vom 15.12.2022), Matrei am Brenner (Beschluss vom 20.12.2022), Navis (Beschluss vom 20.12.2022) und Steinach am Brenner (Beschluss vom 20.12.2022) übereinstimmend beschlossene Änderung der Vereinbarung über die Bildung des Gemeindeverbandes „Friedhofsverband“, wird nach § 129 Abs. 3 in Verbindung mit § 129 Abs. 1 und 2 der Tiroler Gemeindeordnung 2001 genehmigt.
(2) Der Wortlaut der nach Maßgabe des Abs. 1 geänderten Vereinbarung ist aus der Anlage ersichtlich.
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.