Festsetzung der Aufenthaltsabgabe im Gebiet des Tourismusverbandes Ferienregion Hohe Salve
VBL_TI_LR_20230321_22Festsetzung der Aufenthaltsabgabe im Gebiet des Tourismusverbandes Ferienregion Hohe SalveGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Aufgrund des § 6 Abs. 2 bis 4 des Tiroler Aufenthaltsabgabegesetzes 2003, LGBl.Nr. 85, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl.Nr. 46/2020, wird nach Anhören der Stadtgemeinde Wörgl, der Marktgemeinde Hopfgarten im Brixental und der Gemeinden Angath, Angerberg, Itter, Kirchbichl und Mariastein verordnet:
Für das Gebiet des Tourismusverbandes Ferienregion Hohe Salve wird die Aufenthaltsabgabe je Nächtigung mit 2,00 Euro festgesetzt.
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Mai 2023 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung der Landesregierung Bote für Tirol Nr. 209/2012 außer Kraft.
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