Bildung des Gemeindeverbandes „Gemeindeverband Klimawerkstatt Alpbachtal“
VBL_TI_LR_20230209_8Bildung des Gemeindeverbandes „Gemeindeverband Klimawerkstatt Alpbachtal“Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Aufgrund des § 129 Abs. 3 der Tiroler Gemeindeordnung 2001, LGBl. Nr. 36, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 62/2022, wird verordnet:
(1) Die von den Gemeinderäten der Gemeinden Alpbach (Beschluss vom 13.12.2022), Kramsach (Beschluss vom 10.10.2022), Münster (Beschluss vom 12.09.2022), Reith im Alpbachtal (Beschluss vom 01.12.2022) und der Marktgemeinde Brixlegg (Beschluss vom 27.09.2022) übereinstimmend beschlossene Vereinbarung über die Bildung des Gemeindeverbandes „Gemeindeverband Klimawerkstatt Alpbachtal“ wird nach § 129 Abs. 3 in Verbindung mit § 129 Abs. 1 und 2 der Tiroler Gemeindeordnung 2001 genehmigt.
(2) Der Wortlaut der nach Maßgabe des Abs. 1 genehmigten Vereinbarung ist aus der Anlage ersichtlich.
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
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