Pflegeelterngeldverordnung 2023
VBL_TI_LR_20230117_3Pflegeelterngeldverordnung 2023Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
/Dokumente/Vbl/VBL_TI_LR_20230117_3/image001.jpg
Aufgrund des § 33 Abs. 2 des Tiroler Kinder- und Jugendhilfegesetzes, LGBl. Nr. 150/2013, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 10/2021, wird verordnet:
(1) Pflegepersonen und Personen, die Minderjährige oder junge Erwachsene im Rahmen einer sozialpädagogischen Pflegestelle oder als Bereitschaftspflegerinnen betreuen, haben zur Erleichterung der mit der Pflege verbundenen Lasten gegenüber dem Land Tirol Anspruch auf Pflegeelterngeld. Bei der erstmaligen Übernahme eines minderjährigen Pflegekindes besteht darüber hinaus gegenüber dem Land Tirol ein Anspruch auf Gewährung eines Ausstattungsbeitrages.
(2) Das Pflegeelterngeld besteht aus dem Unterhalt (für die materiellen Bedürfnisse des Pflegekindes) und dem Erziehungsgeld (für die Mühewaltung).
Unterhalt und Erziehungsgeld werden für Pflegepersonen für jedes Pflegekind wie folgt festgesetzt:
Unterhalt:290,00 Euro
Erziehungsgeld:335,70 Euro
Summe:625,70 Euro
Unterhalt:290,00 Euro
Erziehungsgeld:335,70 Euro
Summe:625,70 Euro
Unterhalt:370,00 Euro
Erziehungsgeld:335,70 Euro
Summe:705,70 Euro
Unterhalt:450,00 Euro
Erziehungsgeld:335,70 Euro
Summe:785,70 Euro
Unterhalt:570,00 Euro
Erziehungsgeld:335,70 Euro
Summe:905,70 Euro
Unterhalt:570,00 Euro
Erziehungsgeld:335,70 Euro
Summe:905,70 Euro
(1) Unterhalt und Erziehungsgeld werden für Bereitschaftspflegerinnen für jedes Pflegekind wie folgt festgesetzt:
Unterhalt:9,50 Euro
Erziehungsgeld:18,00 Euro
Summe:27,50 Euro
Unterhalt:9,50 Euro
Erziehungsgeld:18,00 Euro
Summe:27,50 Euro
Unterhalt:12,20 Euro
Erziehungsgeld:18,00 Euro
Summe:30,20 Euro
Unterhalt:14,80 Euro
Erziehungsgeld:18,00 Euro
Summe:32,80 Euro
Unterhalt:18,70 Euro
Erziehungsgeld:18,00 Euro
Summe:36,70 Euro
Unterhalt:18,70 Euro
Erziehungsgeld:18,00 Euro
Summe:36,70 Euro
(2) Unterhalt und Erziehungsgeld werden für Personen, die Minderjährige oder junge Erwachsene im Rahmen einer sozialpädagogischen Pflegestelle betreuen, für jedes Pflegekind wie folgt festgesetzt:
Unterhalt:9,50 Euro
Erziehungsgeld:35,30 Euro
Summe:44,80 Euro
Unterhalt:9,50 Euro
Erziehungsgeld:35,30 Euro
Summe:44,80 Euro
Unterhalt:12,20 Euro
Erziehungsgeld:35,30 Euro
Summe:47,50 Euro
Unterhalt:14,80 Euro
Erziehungsgeld:35,30 Euro
Summe:50,10 Euro
Unterhalt:18,70 Euro
Erziehungsgeld:35,30 Euro
Summe:54,00 Euro
Unterhalt:18,70 Euro
Erziehungsgeld:35,30 Euro
Summe:54,00 Euro
Werden Pflegekinder von Pflegepersonen nicht durch ein ganzes Kalendermonat betreut, so gebührt der aliquote Anteil des Pflegeelterngeldes. Ein bereits zur Auszahlung gelangtes Pflegeelterngeld ist aliquot zurück zu erstatten, es sei denn, dies würde eine besondere Härte bedeuten.
Pflegepersonen und Personen, die Minderjährige im Rahmen einer sozialpädagogischen Pflegestelle oder als Bereitschaftspflegerinnen betreuen, ist anlässlich der erstmaligen Übernahme des Pflegekindes ein Ausstattungsbeitrag von 321,91 Euro zu gewähren.
(1) Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Pflegeelterngeldverordnung 2021, LGBl. Nr. 143/2020, außer Kraft.
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.