Bildung des Gemeindeverbandes „Gemeindewasserverband Großraum Zell am Ziller“
VBL_TI_LR_20221215_82Bildung des Gemeindeverbandes „Gemeindewasserverband Großraum Zell am Ziller“Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Aufgrund des § 129 Abs. 3 der Tiroler Gemeindeordnung 2001, LGBl. Nr. 36, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 62/2022, wird verordnet:
(1) Die von den Gemeinderäten der Gemeinden Hainzenberg (Beschluss vom 22.9.2022), Rohrberg (Beschluss vom 24.10.2022), Zell am Ziller (Beschluss vom 17.10.2022) und Zellberg (Beschluss vom 17.10.2022) übereinstimmend beschlossene Vereinbarung über die Bildung des Gemeindeverbandes „Gemeindewasserverband Großraum Zell am Ziller“ wird nach § 129 Abs. 3 in Verbindung mit § 129 Abs. 1 und 2 der Tiroler Gemeindeordnung 2001 genehmigt.
(2) Der Wortlaut der nach Maßgabe des Abs. 1 genehmigten Vereinbarung ist aus der Anlage ersichtlich.
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
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