Einleitung des Umlegungsverfahrens „Gewerbegebiet Plonerweg“ in der Gemeinde Silz
VBL_TI_LR_20221103_74Einleitung des Umlegungsverfahrens „Gewerbegebiet Plonerweg“ in der Gemeinde SilzGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Aufgrund des § 83 Abs. 5, 6 und 7 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2022, LGBl. Nr. 43, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 62/2022, wird nach Anhörung der Gemeinde Silz verordnet:
Für das im § 2 umschriebene Gebiet in der Gemeinde Silz wird ein Umlegungsverfahren eingeleitet (Umlegungsverfahren „Gewerbegebiet Plonerweg“).
Umlegungsgebiet sind die in der Anlage zu dieser Verordnung dargestellten und nachfolgend genannten Grundstücke bzw. Grundstücksteile in der KG 80109 Silz:
Gst.Nr. 7364/2
EZ 1661
Gst.Nr. 6998
EZ 1979
Gst.Nr. 6997
EZ 90045
Gst.Nr. 7000
EZ 90045
Gst.Nr. 7365/2
EZ 90061
Gst.Nr. 7804
EZ 323 (Teilfläche)
Gst.Nr. 7805/1
EZ 323 (Teilfläche).
Außerbücherliche Rechte an den umzulegenden Grundstücken können von den Berechtigten längstens bis 1. Dezember 2022 bei der Landesregierung (Einbringungsstelle Amt der Landesregierung) geltend gemacht werden. Rechte, die nicht innerhalb dieser Frist geltend gemacht werden, sind im weiteren Verfahren nur zu berücksichtigen, wenn die Erreichung des Zweckes des Umlegungsverfahrens dadurch nicht unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert wird.
(1) Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
(2) Diese Verordnung wird überdies auf der Internetseite des Landes Tirol sowie an der Amtstafel der Gemeinde Silz während zweier Wochen bekannt gemacht.
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