Genehmigung der Vereinbarung des Gemeindeverbandes „Breitbandversorgung Sellraintal“
VBL_TI_LR_20220728_47Genehmigung der Vereinbarung des Gemeindeverbandes „Breitbandversorgung Sellraintal“Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Aufgrund des § 129 Abs. 3 der Tiroler Gemeindeordnung 2001, LGBl. Nr. 36, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 62/2022, wird verordnet:
(1) Die von den Gemeinderäten der Gemeinden Gries im Sellrain (Beschluss vom 03.02.2022), Oberperfuss (Beschluss vom 13.01.2022), Sellrain (Beschluss vom 22.02.2022) und St. Sigmund im Sellrain (Beschluss vom 27.04.2022) übereinstimmend beschlossene Vereinbarung über die Bildung des Gemeindeverbandes „Breitbandversorgung Sellraintal“, wird nach § 129 Abs. 3 in Verbindung mit § 129 Abs. 1 und 2 der Tiroler Gemeindeordnung 2001 genehmigt.
(2) Der Wortlaut der nach Maßgabe des Abs. 1 genehmigten Vereinbarung ist aus der Anlage ersichtlich.
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
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