Änderung der Vereinbarung des Gemeindeverbandes „Neue Mittelschule Hippach und Umgebung“
VBL_TI_LR_20220119_1Änderung der Vereinbarung des Gemeindeverbandes „Neue Mittelschule Hippach und Umgebung“Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Aufgrund des § 129 Abs. 3 der Tiroler Gemeindeordnung 2001, LGBl. Nr. 36, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 161/2021, wird verordnet:
Die von den Gemeinderäten der verbandsangehörigen Gemeinden übereinstimmend beschlossene Änderung der Vereinbarung des Gemeindeverbandes „Neue Mittelschule Hippach und Umgebung“ wird nach § 129 Abs. 1 und 2 der Tiroler Gemeindeordnung 2001, LGBl. Nr. 36, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 161/2021, genehmigt.
Die Vereinbarung nach § 1 lautet demnach wie folgt:
Diese Vereinbarung über die Bildung des Gemeindeverbandes Mittelschule Hippach tritt mit der Kundmachung der Genehmigung (Verordnung) durch die Tiroler Landesregierung in Kraft. Zugleich tritt die Vereinbarung über die Bildung des Gemeindeverbandes Mittelschule Hippach und Umgebung, zuletzt genehmigt mit Verordnung der Tiroler Landesregierung außer Kraft.“
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
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